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Verwaltete Kunst

Schädliche Willkür

Preisgekrönte Arbeiten von sieben jungen Künstler*innen sind zurzeit in der Bonner Bundeskunsthalle zu erleben. Sie haben den 27. Wettbewerb des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend gewonnen. Das Preisgeld von 30.000 Euro wird geteilt – allerdings durch acht. Eine Künstlerin, der die Jury aus Fachleuten den Bundespreis im März ebenfalls zuerkannt hatte, Hanna Schiller, darf nicht mit ausstellen. Und die Preisvergabe an sie wurde „ruhend gestellt“. Ob sie am Ende den finanziellen Anteil bekommt, ist ungewiss.

Die Künstlerin, über deren Werk Jurorin Stefanie Kleefeld, Direktorin von Kunsthalle und Kunstmuseum Bremerhaven, ausnehmend positiv schreibt, ist im September vom Oberlandesgericht München wegen gefährlicher Körperverletzung zu fünf Jahren Haft verurteilt worden. Sie soll als Mitglied einer linksextremen Gruppe beteiligt gewesen sein an einem Überfall auf Rechtsextreme in Budapest 2020, bei dem mehrere Personen zu Schaden kamen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, daher schwebt auch das Kunstverfahren.

Hier stellen sich grundsätzliche Fragen: Darf ein staatlicher Kunstpreis an eine Straftäterin vergeben werden? Und spielen dabei die Art der Tat und das Strafmaß eine Rolle? Beim Diebstahl einer Tube Farbe wäre wahrscheinlich der Bundespreis nicht gefährdet gewesen, aber wo ist die Grenze?

Während die einen meinen, Kunst und Autor*in seien strikt zu unterscheidende Instanzen (die Münchener Kurt-Eisner-Kulturstiftung stellte Schillers Arbeiten aus, ohne auf das Gerichtsverfahren hinzuweisen), pochen die anderen darauf, mit der Ehrung sei auch die Person gemeint (so das Ministerium). Die strikte Trennung funktioniert tatsächlich nicht; das Werk gibt es nicht ohne den Menschen, der es wie auch immer initiiert. Doch inhaltlich hat Schillers Arbeit, soweit von der Kuratorin gewürdigt, nichts mit Straftaten zu tun.

Klar ist: Der Staat muss Kunst fördern. Aber er darf wohl kaum Arbeiten unterstützen, deren Inhalte Grundrechte anderer und die Verfassung verletzen. Positiv gewendet: Gefördert werden kann alles, was nicht extremistisch ist, vor allem auch Kunst, die Extremismus mit friedlichen Mitteln bekämpft. Dagegen gibt es kein Neutralitätsgebot. Ungemein hilfreich ist es, wenn es für diese Verfahren klare und gut kommunizierte Grundsätze gibt. Wenn also jeder vorher weiß, was er persönlich und sachlich einbringen muss und was er sich nicht erlauben darf.

Es kann nur schädliche Verwirrung stiften, wenn nachvollziehbare Regeln und transparente Verfahren fehlen. Das zeigt auch ein anderer aktueller Fall, in dem der Verdacht rechtswidriger Zensur nahe liegt. Dazu schauen wir bitte einmal nach Gelsenkirchen: Dort hatte sich die Saarbrücker Künstlerin Melisa Kujević für die Teilnahme am städtischen Kunstprojekt „Goldstücke“ beworben, einem Lichtkunstfestival im öffentlichen Raum. Der von der Stadt engagierte freie Kurator hatte ihr Konzept akzeptiert und die Künstlerin offiziell eingeladen. Sie wollte unter dem Titel „Hallender Hass“ unkommentiert Aussagen von AfD-Politiker*innen an Wände projizieren (https://atelier-hausig.hbksaar.de/personen/melisa-kujevic). Dann, kurz vor der Eröffnung am 2. Oktober, kam unerwartet aus Gelsenkirchen eine Absage. Die Kulturamtsleiterin schrieb Kujević, ihre Arbeit passe nicht in das Festivalprogramm. Dass sie sich gezielt mit einer Partei auseinandersetze, verletze das Neutralitätsgebot.

Ein solches Gebot gilt für eine Stadtverwaltung, nicht aber für die Kunst. Verständlich, dass Kujević das Vorgehen der Behörde als Zensur empfindet. Gerade vor dem Hintergrund, dass seit der jüngsten Kommunalwahl 20 AfD-Vertreter im Rat sitzen. Wie passt die Absage vom Amt zum Ausschreibungstext der Stadt für die „Goldstücke“, in dem von einem „leuchtenden Zeichen“ in Zeiten von Populismus und gesellschaftlicher Spaltung die Rede war?

Das zu verstehen, bemüht sich die Künstlerin seitdem. Ihre Fragen stoßen im Rathaus von Gelsenkirchen aber offenbar auf taube Ohren. Es gebe keine Antworten aus der Verwaltung, so die Künstlerin, und der Kurator wolle sich nicht mehr äußern. Dabei gehe es nicht nur um inhaltliche Themen, sondern auch um „Anfragen zur Zuständigkeit, Weisungsgebundenheit und zur internen Entscheidungsstruktur an die Stadt“. Trotz juristischem Beistand durchschaut sie bislang nicht, wie in der Ruhrgebiets-Großstadt eigentlich verwaltet wird. Unterstützung bekam Kujević jetzt von Stadtratsmitglied Marc Meinhardt („Die Partei“). Er stellte am Donnerstag in der öffentlichen Ratssitzung eine förmliche Anfrage, die Licht ins Behördengeschehen bringen soll. Da die Kulturamtsleiterin die Absage „im Auftrag“ unterzeichnet hat: Wer gab den Auftrag? Gab es eine politische Einflussnahme? Warum reagierte keiner auf die Fragen von Kujević? Und auch wichtig: Wie will man die Wiederholung eines solchen Falls vermeiden und künftig transparente Verfahren gestalten? Die Antworten darauf bekommt der Politiker irgendwann schriftlich, darauf wartet jetzt auch die Künstlerin.

Man darf, wie es so schön heisst, gespannt sein: Wie gehen diese beiden Fälle aus? Ganz allgemein liegt für mich ein Schluss nahe: Um die produktive Willkür von Künstler*innen angemessen fördern zu können, braucht es eine öffentliche Verwaltung, der jegliche Willkür in ihren Verfahren fremd ist.